Schnupperlehren ausserhalb der offiziellen Schnupperwochen Niveau A
Schnupperlehren sind erst sinnvoll, nachdem sich Schülerinnen und Schüler intensiv mit der eigenen Berufswahl
beschäftigt haben. Sie müssen von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und vom Rektorat bewilligt werden.
Ein Informationsblatt, ein Anmeldeformular und das Schnupperdossier sind bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassen-
lehrer zu beziehen.
Eine 2. Schnupperlehre wird in der Regel nur bewilligt, wenn eine zusätzliche Schnupperlehre in den Schulferien besucht
wurde.