Jokertage
1. Den Eltern / Erziehungsberechtigten stehen pro Schuljahr max. 2 Tage oder 4 Halbtage ohne Begründung als Jokertage zur Verfügung. Im Monat Juni können keine Jokertage
(ausser für Ferienverlängerungen) bezogen werden.
Für Ferienverlängerungen, Kultur-, Sport- und Familienanlässe müssen Jokertage eingesetzt werden.
Die Schulleitung erwartet von den Eltern / Erziehungsberechtigten, dass sie die Jokertage für sinnvolle Schulabsenzen einsetzen.
2. Die Jokertage dürfen grundsätzlich nicht bei schon angekündigten Klassen- und Schulanlässen bezogen werden.
Der Schulstoff und verpasste Prüfungen sind nach Vorgabe der Lehrpersonen aufzuarbeiten und nachzuholen.
3. Die Eltern / Erziehungsberechtigten melden der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer möglichst frühzeitig und schriftlich einen Bezug.
4. Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer führt eine Kontrolle über die verwendeten Jokertage. Nicht benutzte Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
5. Weitergehende Urlaube werden nach dem üblichen Bewilligungsverfahren behandelt (siehe Bewilligungsverfahren und Fristen im Ferienplan).